Hallo Zusammen,
ich möchte Euch kurz mitteilen, wie der Stand bzgl. unserer Klage wegen Kostenübernahme für die AVT ist. Am 27. Mai 2014 hatten wir - nach 8 Jahren durch mehrere Instanzen - endlich einen Termin vor dem Bundessonzialgericht (BSG). Enno hat mich zu der mündlichen Verhandlung begleitet.
Die Richter(innen) des BSG stellten fest, dass die Klage so unzulässig ist, da wir den falschen Beklagten benannt hatten. Wir hatten gegen die Stadt Duisburg (Beigeladene: Techniker Krankenkasse) geklagt. Da die Stadt Duisburg (wie das BSG festgestellt hat) aber einen falschen Bescheid erlassen und die Techniker Krankenkasse den Wiederspruchsbescheid "zu spät" erlassen hat, ist die Techniker Krankenkasse endgültig zuständig geworden.
Wir müssen nun also die Klage gegen die Techniker Krankenkasse (Beigeladene: Stadt Duisburg) führen und fangen wieder "ganz unten" beim Sozialgericht in Duisburg an.
Die Richter(innen) des BSG machten deutlich, dass sie leider keine Entscheidung treffen konnten. Außerdem brachten die Richter(innen) des BSG zum Ausdruck, dass diese gerne eine endgültige Entscheidung zum Wohl der Kinder getroffen hätten, dies aber rechtlich nicht konnten. Ich habe darauf aufmerksam gemacht, dass wir nun bereits 8 Jahre darum kämpfen die Kosten für die AVT übernommen zu bekommen und das viele andere Familien auf den Ausgang des Verfahrens warten.
Wie gesagt, müssen wir nun das "ruhende" Verfahren gegen die Techniker Krankenkasse vor dem Sozialgericht Duisburg aufnehmen. Wann wir dort einen Termin für die Verhandlung bekommen, kann ich Euch noch nicht sagen. Ich gehe mal davon aus, dass dies wieder einmal länger dauern wird. Auf unser erstes Verfahren hatten wir "damals" auch zwei Jahre warten müssen.