Moin Katharina,
ich schreibe das nicht gern, aber im Grunde gibt es eine "Verordnung" nur auf Privatrezept - das heißt dann "selber bezahlen"...
Das liegt daran, dass die AVT kein Heilmittel im Sinne des Sozialgesetzbuches 5 (SGB V), das die Krankenversicherungsleistungen regelt, ist. Eine "Verordnung" zu Lasten der Krankenversicherung ist daher grundsätzlich nicht möglich. Falls ein Arzt/eine Ärztin doch eine Verordnung schreibt und die Krankenkasse hierfür Leistungen erbringt, kann der Arzt/die Ärztin in persönlichen Regress genommen werden, sprich er/sie muß die Kosten an die Krankenkasse erstatten. Unter diesen Voraussetzungen einen Arzt/eine Ärztin zu finden könnte schwierig werden
Was Du aber versuchen kannst: Beantrage die AVT als "isolierte Heilpädagogische Maßnahme" nach § 56 SGB IX bei Eurem zuständigen Sozialamt. Das 9. Buch des SGB regelt die Eingliederungshilfe, zuständiger Sozialhilfeträger sind die Sozialämter. Die Beantragung ist nur möglich, wenn Euer Sohn noch nicht eingeschult ist. Hilfreich ist es, wenn Euer Sohn einen festgestellten Grad der Behinderung hat (steht in seinem Behindertenausweis).
In allen mir gekannten Fällen hat dieser Weg bisher immer geklappt - er steht und fällt aber mit der noch ausstehenden Entscheidung des Bundessozialgerichtes im Fall von Torstens Tochter. Unter Umständen musst Du aber "kämpfen", da die AVT wirklich viel bringt, lohnt sich das aber sehr.
Wenn Du Hilfe und/oder Material für den Antrag brauchst, dann melde Dich einfach bei uns.
Lieben Gruß
Enno