Moin zusammen,
auch wenn meine Recherche noch nicht gänzlich abgeschlossen ist, hier schon einmal ein paar Grundinfos, die mir wichtig erscheinen.
WICHTIG - bitte seht die nachfolgenden Informationen lediglich als Hinweise, sie sind keine und ersetzen auch keine Rechtsberatung.
- Die Beantragung von einem persönlichen Budget setzt voraus, dass ein Anspruch auf die Leistung (egal von welchem Kostenträger sie bezahlt werden muß) besteht.
Bereits dieser Punkt ist zur Zeit noch nicht als geklärt anzusehen. Zwar sind sich die Gerichte (mir sind zwei Urteile zu dem Thema bekannt) einig, dass dem grundsätzlich so sei, die zuständigen Kostenträger (für Vorschulkinder ist das der Sozialhilfeträger, in der Regel die Städte) sehen das aber noch nicht so (böse gesagt: kostet ja Geld, das ohnehin nicht da ist).
- Wenn der Rechtsanspruch auf die Leistung besteht, kann das persönliche Budget dann - idealerweise direkt beim zuständigen Kostenträger - beantragt werden. Die Leistung wird dann als Geldbetrag (in Form eines Persönlichen Budgets) direkt an den Betroffenen bzw. deren geestzliche Vertreter ausgezahlt.
- Der Betroffene bzw. die gesetzlichen Vertreter verwendet das Geld dann für die individuell benötigte Leistung und kann selbst entscheiden, wen er mit der Leistungsdurchführung beauftragt.
Auf die AVT angewandt bedeutet das: Aktuell wird eine Beantragung eines persönlichen Budgets für die Finanzierung der AVT nicht "sicher" funktionieren.
Grundsätzlich erscheinen nach den bisherigen Urteilen der ersten Instanz (Sozialgerichte) die Städte als Sozialhilfeträger als für die Bezahlung der Leistung zuständige Kostenträger, nicht die Krankenkassen, da es sich um eine "Leistung zur Teilhabe" (nach dem SGB IX) handelt. - Das sehen die Städte bisher anders, dazu weiter unten mehr.
=> trotzdem sollte, wer AVT benötigt ein Antrag auf Kostenübernahme stellen - ich würde sowohl bei der Krankenkasse als auch bei der Stadt den Antrag stellen, da noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, ob die Auffassung, dass die Städte die zuständigen Kostenträger sind, zutreffend ist und sich der fehlende Antrag bei dem anderem Kostenträger möglicherweise zum eigenen Nachteil auswirken kann.
Da die Anträge im Regelfall zunächst einmal abgelehnt werden, muss innerhalb der Widerspruchsfrist (sie steht auf dem Ablehnungsbescheid und beträgt nach Zugang des Ablehnungsbescheides 1 Monat) Widerspruch erhoben werden. Sinnvoll ist, wenn Ihr bereits in den Widerspruch hineinschreibt, dass Ihr zur Widerspruchverhandlung geladen werden möchtet, dann könnt Ihr bei der Verhanldung noch einmal persönlich erklären, weshalb die AVT sinnvoll und vor allem notwendig ist. Dieser Antrag auf persönliche Ladung darf übrigens nicht abgelehnt werden, da er Ausdruck des Grundrechts auf rechtliches Gehör ist.
Leider helfen die Behörden (oder Krankenkassen) den Widersprüchen meist nicht ab, d.h. sie lehen auch nach dem Widerspruch die Kostenübernahme ab.
Sollte dies der Fall sein, bleibt nur noch der (Sozial-)Gerichtsweg.
Da unsere Kinder, sofern Sie das Ende eines Gerichtsverfahrens abwarten müßten, wahrscheinlich im Vorschulalter keine AVT mehr erhielten, diese aber notwendig ist, um den Sprachwerwerb ganzheitlich zu fördern und darüber hinaus sehr zeitnah nach der Implantation bzw. der Hörgeräteversorgung erfolgen muß, solltet Ihr - nach Rücksprache mit einem spezialisierten Fachanwalt - sogenannten "Einstweiligen Rechtsschutz" beantragen. Dann wird in einem Eilverfahren bei Gericht entschieden. Bisher gibt es (soweit ich weiß) nur positive Gerichtsentscheide, d.h. die Stadt wird dann vom Gericht dazu verpflichtet, die Kosten (einstweilig) zu übernehmen. Es schließt sich aber im Normalfall ein reguläres Gerichtsverfahren an - notfalls auch über mehrere Instanzen (dazu hat Torsten schon in seinem eigenen Fall etwas geschrieben).
Da das Thema individuell sehr verschieden sein kann und auch verschiedene Konstellationen möglich sind, solltet Ihr immer einen Fachanwalt für Sozialrecht zu Eurem konkreten Fall befragen und Euch (spätestens wenn Ihr Euch mit dem Gedanken an einen Rechtsstreit tragt) rechtlich beraten lassen.
So, das soll es an Informationen erst einmal gewesen sein.
Enno