Hallo,
mein Sohn Tom ist ein Jahr alt, hochgradig schwerhörig und nun seit 2 Monaten bei Frau Winkelkötter in Therapie.
Die Kostenübernahme habe ich bei der Knappschaft beantragt, die dies allerdings abgelehnt haben, da die AVT nicht Gegenstand der vertragsmäßigen Versorgung ist.
Hat jemand Erfahrung damit, ob es sich lohnt dagegen Einspruch zu erheben oder soll ich die Kostenübernahme lieber an anderer Stelle beantragen. Zuständig wäre für uns die Stadt Bochum. Vielleicht hat da schon jemand Erfahrungen gesammelt.
VG
Lars
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Larsmbo« (11. August 2011, 08:45)