Unsere Tochter Valerie ist beim Land NRW zu 80 % beihilfeberechtigt. Mit etwa 7 Monaten wurde entdeckt, dass sie hochgradig schwerhörig ist. Die Hörschwellen liegen beim linkem Ohr bei etwa 80 db oder schlechter, beim rechten wohl etwa 100 db. Sie wurde zunächst mit Hörgeräten versorgt, eine Versorgung mit Implantaten steht wahrscheinlich in der nahen Zukunft an. Die für uns zuständige Beihilfestelle des Landes NRW hat auf meinen Antrag hin sehr schnell und bereitwillig die Übernahme von 80 % der Kosten für die Auditiv Verbale Therapie für zunächst 20 Sitzungen erklärt und die Kostenübernahme für weitere Sitzungen in Aussicht gestellt.
Ihre private Krankenversicherung ist nicht bereit, die verbleibenden 20 % der Kosten zu übernehmen und verweist auf die Stadt.