Moin,
ein Name wäre hilfreich, damit wir Dich auch ansprechen können... - ist hier im Forum üblich, ein "Quasi-Anaonym" passt irgendwie nicht zu einem Selbsthilfenetzwerk.
Nur kurz:
1. Brich' die Entscheidung nicht über#s Knie und entscheide Dich nur, nachdem Du den PKV-Markt überblickst (notfalls mit Hilfe).
2. Die Frage läßt sich nicht mit BESSER oder SCHLECHTER beantworten, da es immer auf sehr viele Aspekte ankommt. Wenn Du Dich PKV-versichern kannst, hat das aber immer auch Auswirkungen auf Deine beitragsfrei mitversicherten Familienangehörigen; wenn Du Deinen Sohn mit einem eigenen Beitrag freiwillig in der GKV krankenversicherst, mußt Du derzeit einen Beitrag von 132,30 € pro Monat für ihn entrichten (1/3 der Bezugsgröße mal 14 % Beitragssatz), im kommenden Jahr werden es dann voraussichtlich 135,57 € sein.
Du wirst Dein Kind allenfalls als Beamtenkind im Rahmen der sog. Beamtenöffnung überhaupt in einer PKV versichern können, dann aber für Vorerkrankungen (= CI-Versorgung) in der Regel nur ohne privatärztliche Versorgung, auf die es Dir vermutlich aber ankommt . Leistungsausschlüsse, sie werden meist mit "Fortschreiten und Folgen" vereinbart, sind bei einer Behinderung nicht zu empfehlen oder akzeptabel. PKV ist in Deinem Fall wohl primär eine "Rechenfrage", die ich mit einem Versicherungsberater (§ 34 e GewO; kein Versicherungsvertreter, Merhfachagent oder noch schlimmer "Vertrauensmann"; wenn es denn ein Vermittler sein soll, nimm immer einen Versicherungsmakler) durchgehen würde. Wenn Dir Kosten "egal" sind, ist die PKV immer eine Überlegung wert, falls nicht, musst Du rechnen (lassen). - Das von Dir angesprochene PKV-Unternehmen ist nicht in allen Tarifen "CI-freundlich", um es vorsichtig zu formulieren. Merke: Traue nur dem Finanztest, den Du auch selbst nachvollziehen kannst. - Die Entscheidung für eine PKV will genau überlegt sein und ist in der Regel eine "Einbahnstraße" und eine Rückkehr in die GKV wird von der Politik immer mehr erschwert.
Eine Veränderung des Status Deines Kindes tritt übrigens nur dann ein, wenn Du Dich als "Elternteil" aus der GKV "verabschiedest" und selbst in die PKV wechselst, sonst bleibt es auch bei einer "freiwilligen Versicherung" von Dir nach § 9 SGB V gemäß § 10 SGB V familienversichert, sofern das Einkommen des Mitgliedes der GKV höher als das des Nichtmitgliedes der GKV ist oder das Einkommen des Nichtmitgliedes der GKV unter der jeweiligen Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
Unser Sohn ist übrigens seit Geburt in der PKV versichert und hat schon 1999 problemslos 2 CIs erhalten - damals zahlte die GKV nur eines...
Gruß,
Enno
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Enno« (2. Oktober 2015, 13:02)