Beschwert hat sich bei mir auch noch niemand, aber ich habe folgendes auf der Seite der Bahn gefunden:
Unentgeltliche Mitfahrt einer notwendigen Begleitperson/eines Hundes: Das ist möglich, wenn im Schwerbehindertenausweis ein "B" eingetragen und der Vermerk "Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen" oder „Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen“ nicht gelöscht ist (diese Regelung gilt auch, wenn der schwerbehinderte Fahrgast keine Wertmarke besitzt).
Undf auf wiki:
Begleitung[
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Ist die „Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson“ mit dem Merkzeichen B ebenfalls nachgewiesen, so fährt auch eine Begleitperson und/oder ein
Hund im Nahverkehr sowie im innerdeutschen Fernverkehr kostenfrei mit. Für die Begleitperson ist kein eigenes Beiblatt erforderlich. Die Begleitung fährt immer in der Klasse kostenfrei, in der der Schwerbehinderte selbst eine Fahrberechtigung besitzt.
Schwerbehinderte Kinder, denen die Berechtigung zur Begleitung bescheinigt wurde (Merkzeichen B) und die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können mit ihrer Begleitperson ausnahmslos den gesamten ÖPNV, Nah- und Fernverkehr sowie alle privat betriebenen Eisenbahnen in allen Klassen (wahlweise 1. oder 2.) ohne Beiblatt innerhalb Deutschlands kostenfrei nutzen. Einzig im
ICE-Sprinter ist ein Aufpreis zu zahlen.